Selbstzahler:innen

Sie können die Kosten für eine ambulante Psychotherapie im Rahmen einer Privatbehandlung oder einer Psychotherapie als Wunschleistung auch selbst übernehmen. Dann entfällt das komplette Antragsverfahren bei Ihrer Krankenversicherung.

Die Abrechnung für Selbstzahler:innen erfolgt verpflichtend nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und das Honorar wird nach vorheriger Vereinbarung direkt mit Ihnen abgerechnet. Eine detaillierte Kostenaufstellung erhalten Sie von mir im Erstgespräch.

Da Beratung und Coaching keine Heilbehandlungen sind, werden die entsprechenden Kosten nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen.